Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete sind generell:
- Gebiete zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft
- Gebiete mit seltenen Pflanzen und Tieren
Naturschutzgebiete sind per Gesetze gemÀà §23 BNatSchG:
Rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von LebensstÀtten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen GrĂŒnden oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Sie gehören â neben Nationalparks â zu den sehr streng geschĂŒtzten FlĂ€chen in Deutschland. Die Schutzgebietskategorie gibt es bereits seit 1920.
FlÀchen
Mit Stand 12/2022 verfĂŒgt Deutschland ĂŒber 9.006 Naturschutzgebiete.
Die NaturschutzgebietsflÀche in Deutschland betrÀgt 1.466.143 ha (terrestrische FlÀche) bzw. 2.713.979,8 ha (inklusive der AWZ), der 12 Seemeilen Zone in Nord- und Ostsee und des Bodensees).
Dies entspricht 4,1 % der LandflÀche bzw. 6,5 % der GesamtflÀche.
Was ist AWZ?
Die AWZ steht fĂŒr AusschlieĂliche Wirtschaftszone (auf Englisch: Exclusive Economic Zone, EEZ).
Sie bezeichnet einen Bereich im Meer, der sich von der Ă€uĂeren Grenze des KĂŒstenmeeres (12 Seemeilen, ca. 22,2 Kilometer von der KĂŒstenlinie) bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen (ca. 370 Kilometer) erstreckt. In diesem Gebiet hat der KĂŒstenstaat (in diesem Fall Deutschland) besondere Hoheitsrechte, vor allem in Bezug auf die wirtschaftliche Nutzung und den Umweltschutz, aber keine vollstĂ€ndige SouverĂ€nitĂ€t wie im KĂŒstenmeer.
Naturschutzgebiete in den BundeslÀndern
Ăberdurchschnittliche FlĂ€chenanteile von Naturschutzgebieten haben die BundeslĂ€nder:
- Saarland: 8,9%
- Bremen: 8,8%
- Nordrhein-Westfalen: 8,6%
- Schleswig-Holstein: 8,4%
- Brandenburg: 8,3%
- AWZ (AusschlieĂlichen Wirtschaftszone):31,5%
Unterdurchschnittlich (unter 2,5 %) sind die Naturschutzgebieten in den BundeslÀndern:
- Rheinland-Pfalz,
- Bayern,
- Baden-WĂŒrttemberg und
- Hessen.
Link: Bundesamt fĂŒr Naturschutz – Naturschutzgebiete
Kennzeichnung von Naturschutzgebieten
Nach §22, Abs. 4 BNatSchG sollen Naturschutzgebiete (ebenso wie andere Schutzgebiete) gekennzeichnet werden.
Der Schutzzweck sowie alle Gebote und Verbote, die
- eine Zerstörung,
- BeschÀdigung,
- VerÀnderung oder
- nachhaltige Störung
verhindern können, sind in der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung festgelegt, die ĂŒber das jeweilige Landesrecht geregelt wird.
Im jeweiligen Landesrecht sind auch die Ausnahmen und EinschrĂ€nkungen (z.B. das Verbot der JagdausĂŒbung) festgelegt.
Wegegebot und Entnahme von Tieren & Pflanzen
Normalerweise herrscht in Naturschutzgebieten ein Wegegebot.
Auch alle Handlungen, die zu Störungen der Tier- und Pflanzenwelt fĂŒhren sowie die generelle Entnahme von Tieren und Pflanzen sind meist verboten.
Links: §39 BNatSchG und HandstrauĂregelung
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