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TierSchutzGesetz (TierSchG) | Tierschutz

Gesetz als PDF

→ Link: PDF Tierschutz § 1

§ 1 Grundsatz

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


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TierSchutzGesetz Übersicht

Diese Gesetztestexte wurden von der Website der Bundesregierung übernommen. Sie dienen ausschließlich dazu, schnelle Verweise innerhalb dieser Website gestalten zu können. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Vollständigkeit oder eine rechtliche Garantie.

Stand: Mai 2021


TierSchutzGesetz (TierSchG)
Ausfertigungsdatum: 24.07.1972
Vollzitat:
„Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 280 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist“

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.5.2006 I 1206, 1313; zuletzt geändert durch Art. 280 V v. 19.6.2020 I 1328